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Oktober 2016

Startrechtswechsel und LG/StG Änderungen zum Jahresende

By Allgemein, Ankündigungen, Wettkämpfe

hhlv-logo-kleinDie Wechsel- und Änderungsfristen hat begonnen und in diesem Zuge möchte der Hamburger Leichtathletik-Verband auf die anstehenden Fristen für den Startrechtswechsel sowie auf die Formalien für die Neubildung, Auflösung und Änderungen von Leichtathletik- und Start-Gemeinschaften hinweisen.

Die Wechselfrist läuft vom 01. Oktober bis 30. November 2016

Der 30. November ist der Schlusstermin für alle Athleten, die zum 01.01.2017 den Verein wechseln und eine Startberechtigung für einen neuen Verein erwerben möchten. Der schriftliche Änderungs-Antrag, gestellt vom aufnehmenden (neuen) Verein, muss bei der Geschäftsstelle des Hamburger Leichtathletik-Verbands spätestens am 30.11.2016 vorliegen. Zur Fristwahrung kann der Antrag auch per Telefax (040 / 88 88 03 61) oder per E-Mail gestellt werden. Für den Antrag nutzen Sie bitte den aktuellen DLV-Vordruck “Startpass-Antrag”.

Dem Antrag muss gemäß der Deutschen Leichtathletik-Ordnung (DLO) § 4.3 folgendes beigefügt bzw. auf dem Antrag erklärt sein:

  • die Verzichtserklärung des Aktiven auf das bis 2016 geltende Startrecht für den bisherigen Verein bzw. LG
  • die Freigabe des alten Vereins bzw. bei bisherigem Startrecht für einen Verein außerhalb Hamburgs der Nachweis des neuen (Hamburger) Vereins, dass die Freigabe angefordert wurde
  • Der Nachweis der Mitgliedschaft im neuen Verein ab dem 01. Januar 2017

Die erforderliche Abforderung von Verbandsfreigaben bei Wechseln zu anderen Landesverbänden geschieht dann durch den neu zuständigen Landesverband.
Das neue Startrecht wird frühestens zum 1. Januar 2017 erteilt.
Anträge auf Wechsel der Startberechtigung, die nicht zum 30. November vorliegen, können nur nach der Sonderregelung gem. DLO § 4, Ziffer 4.4 behandelt werden. Diese schreibt dann eine neunmonatige Wettkampfpause ab dem letzten Start vor. Ausnahme: Im Falle des Vorliegens besonderer Gründe (wie z.B. Umzug aus dem Einzugsgebiet des bisherigen Vereins aufgrund familiärer Umstände, Ausbildungsbeginn an weit entferntem Ort) kann der/die Athlet/in jederzeit den Verein mit einer Frist von 3 Monaten wechseln, wenn beide Vereine /LG zustimmen und der zuständige Wettkampfwart die besonderen Gründe anerkennt. In dieser Zeit können die Athleten/innen für den alten Verein an Wettkämpfen teilnehmen.

Die Neubildung, Auflösung und Änderungen von Leichtathletik- und Startgemeinschaften sind möglich vom 01.10.2016 bis 30.11.2016

Die Gründung/Auflösung/Änderung einer Leichtathletik- oder Startgemeinschaft muss ebenfalls im Zeitraum zwischen dem 01.10.2016 und 30.11.2016 dieses Jahres mit Wirkung zum 01. Januar 2017 in der Geschäftsstelle des Hamburger Leichtathletik-Verbands eingereicht werden.
Hier finden Sie das zu verwendende Antragsformular zur Bildung von Startgemeinschaften (StG) sowie die Zusatzbestimmungen zu StGs (Anhang 1 DLO).  Die Einzelheiten zu den und den Startgemeinschaften (StG) und den Leichtathletik-Gemeinschaften (LG)  sind in der DLO, § 2 nachzulesen.
Bitte beachten Sie, dass Änderungen, wie beispielsweise die Aufnahme einer weiteren Altersklasse in eine StG, in der laufenden Saison nicht möglich sind, sondern erst wieder im Zeitraum vom 01.10.2017 bis 30.11.2017 für das Folgejahr.